Information Haftpflichtschaden

Unfall durch Fremdverschulden

Ihre Rechte:

  • Schadensfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen
  • Mietwageninanspruchnahme oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Freie Werkstattwahl
  • Schadensabwicklung durch einen Rechtsanwalt
  • Sicherungsabtretung und Reparaturkostenübernahmeerklärung

Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden!