Unfall durch Fremdverschulden
Ihre Rechte:
- Schadensfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen
- Mietwageninanspruchnahme oder Nutzungsausfallentschädigung
- Freie Werkstattwahl
- Schadensabwicklung durch einen Rechtsanwalt
- Sicherungsabtretung und Reparaturkostenübernahmeerklärung
Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden!