Unfall durch Eigenverschulden
Die Regulierung richtet sich nach (AKB) Allgemeine Bedingungen für Kraftfahrtversicherung.
Setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Die Rechte bei selbstverschuldeten Unfällen weichen im Allgemeinen von dem im Haftpflichtfall dargestellten Recht ab.