Unfall-Gutachten

Bei der Erstellung eines Unfall-Gutachtens werden Faktoren für die Schadenregulierung einer Versicherung je nach Fall berücksichtigt, bei der neben der Reparaturkostenhöhe z.B. auch der Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Reparaturdauer oder der merkantile Minderwert u.v.m. mit einbezogen werden.

Die Abwicklung geschieht auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder mit Ihrem Rechtsanwalt.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für den Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung getragen. Die Gebühren werden mit der Versicherung direkt abgerechnet.